SGB85

Gesetzliche Grundlage der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung SGB V

§ 43 a nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen

Versicherte Kinder haben Anspruch auf nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen , insbesondere auf psychologische, heilpädago-gische und psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung erbracht werden und erforderlich sind, um eine Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen.

Eingefügt durch Ges. vom 20.12.1991 (BGB II S. 2325).