Das Recht des Kindes auf angemessene Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen

Thema des Monats September 2000

Das Recht des Kindes auf angemessene Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen

Stellungnahmen anlässlich des "Welttages des Kindes" am 20.9.2000

Stellungnahme des Berufsverbands der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Deutschland e.V. (BKJPP)

Etwa 1 Million Kinder und Jugendliche, d.h. ca. 5% aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland, sind psychisch oder psychosomatisch krank und behandlungsbedürftig. Sie leiden unter Ängsten, Zwängen, Depressionen, Schlaf- und Kopfschmerzen, Wahrnehmungsmängeln, Einnässen und Einkoten, Lern- und Konzentrationsstörungen, schweren Entwicklungsstörungen, Störungen des Sozialverhaltens, Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom, hyperkinetischen Störungen, Essstörungen und Suchterkrankungen, manisch- depressiven und schizophrenen Psychosen.

Alle diese Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf angemessene Behandlung ihrer Erkrankung!
Diese Behandlung kann sich auf entwicklungsfördernde Maßnahmen, auf die Stabilisierung von erblichen oder während der Entwicklung erworbenen Defiziten und die Lösung traumatischer Konflikte beziehen. Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie haben ein breit gefächertes Instrumentarium um psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen zu erkennen und die Differentialdiagnose zwischen Unregelmäßigkeiten in der Entwicklung oder vorübergehenden Verhaltensstörungen und Störungen mit Krankheitswert zu stellen. Dazu werden verschiedene Entwicklungslinien des Kindes oder Jugendlichen, z. B. in der körperlichen Entwicklung, der intellektuellen Entwicklung, der seelischen und psychosozialen Entwicklung zueinander in Beziehung gesetzt und auf ihre Stimmigkeit untersucht.

Jedes Kind hat ein Recht auf eine solche differentialdiagnostische Abklärung seiner Entwicklung und seines Störungsbildes vor einer therapeutischen Maßnahme! Die therapeutischen Maßnahmen der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sind im Sinne der Kinder und Jugendlichen nach dem Prinzip "ambulant vor stationär" angelegt. Im ambulanten Versorgungsbereich stehen allerdings zu wenig Spezialisten zur Verfügung! Die Zahl der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie im ambu-lanten Bereich muss mindestens verdoppelt werden und von derzeit etwa 500 Kolleginnen und Kollegen auf mindestens 1000 Fachärzte anwachsen. Auch sollten teilstationäre Ein-richtungen weiter ausgebaut werden.

Die ambulanten, teilstationären und stationären Behandlungsmaßnahmen der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sind:

  • entwicklungsfördernde Hilfen für kognitive, psychomotorische, emotionale und psy-chosoziale Entwicklungsstörungen,
  • Elternberatung und Familienberatung bzw. Familientherapie
  • Tiefenpsychologische/analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie
  • Sozialpsychiatrische Maßnahmen mit einem Team aus Heilpädagogen, Sozialpädagogen u.a.
  • Medikamentöse Behandlung

Jede Diagnosestellung und Behandlung muss unter Beachtung der Würde des Kindes oder Jugendlichen nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Qualitätsstandards durchgeführt werden.

Die diesjährige Jahrestagung des BKJPP vom 21. bis 23.9.2000 in Berlin will zur Verbesserung dieser Qualitätsstandards beitragen. Es soll eine Standortbestimmung des Fachgebietes unter Berücksichtigung der Geschichte des Fachgebietes und gegenwärtiger und zukünftiger Perspektiven versucht werden. Dazu werden neue Entwicklungen und Erkenntnisse zu psychosozialen, organischen und bindungsspezifischen Einflüsssen auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Vorträgen und Arbeitsgruppen dargestellt und diskutiert. Oberstes Gebot für die Ausübung unserer ärztlichen und psychotherapeutischen Kunst muss die Fürsorge für eine bessere Entwicklung psychisch kranker und behinderter Kinder und Jugendlicher sein.

Wir Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sehen die Verant-wortung und gesellschafts- und gesundheitspolitische Aufgabe, als Ärzte und Psychothera-peuten für die angemessene Diagnosestellung und Behandlung dieser Kinder und Jugendli-chen zu sorgen. Wir wollen uns im Sinne von "Anwälten des psychisch kranken Kindes und Jugendlichen" dieser Aufgabe stellen.

Vor allem im ambulanten Bereich tätige Kolleginnen und Kollegen werden jedoch in der Umsetzung ihrer Hilfsangebote derzeit durch Politik und Krankenkassen massiv behindert. Die Finanzierung ärztlicher psychotherapeutischer Leistungen wird immer unzulänglicher – seit Anfang des Jahres werden Ärzte für ihre psychotherapeutischen Behandlungen deutlich schlechter bezahlt als ihre psychologischen Kollegen! Sehr effektive sozialpsychiatrische Maßnahmen werden gerade für die besonders bedürftigen Kinder und Jugendlichen von den Primärkassen nicht bezahlt oder – wie jüngst in Bayern – wieder gekündigt Viele Kollegen bangen um ihre Existenz oder müssen ihre Arbeitsweise auf Kosten einer qualifizierten Arbeit umstellen.

Die schon bisher unzureichende Versorgung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche wird sich unter diesen Voraussetzungen weiter verschlechtern.

Am "Welttag des Kindes" fordern wir Regierung, Politiker aller Parteien und Vertreter der Krankenkassen auf, sich des Rechtes des psychisch kranken Kindes auf angemessene Be-handlung anzunehmen und in einer konzertierten Aktion, unter Einbeziehung der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie aller anderen auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisierten Ärzte/Therapeuten und Helfergruppen, die organisatorischen und finanziellen Strukturen für wirkungsvolle Behandlungskonzepte zu schaffen.

Psychisch kranke Kinder und Jugendliche dürfen nicht länger Stiefkinder der Nation sein!

Dr. med. Christa Schaff
Vorsitzende des BKJPP
Stuttgarter Str. 51 (Im Spital)
71263 Weil der Stadt
Tel.: 0 70 33 – 69 11 36
Fax: 0 70 33 – 8 05 56
E-Mail: bkjpp.schaff@t-online.de

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (DGKJP)

Das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes beinhaltet u.a. die Balance zwischen den Prinzipien: Überleben, Entwicklung, Schutz vor Mißbrauch, Verfügung über Ressourcen und Partizipation. Der Gedanke der Partizipation von Kindern an der Entwicklung der letzten dreißig Jahre ist eher neu. Experten sind der Meinung, daß Kinder deutlich weniger als alte Menschen von dieser Entwicklung profitiert haben. Dies bedeutet, daß Kinder z.B. auch im Falle von Erkrankung auf die bestmögliche, d.h. vor allem kindgemäße Art und Weise behandelt werden müssen. So sind z.B. die meisten Medikamente für schwere Infektionskrankheiten, psychische Erkrankungen oder für die Bekämpfung von bösartigen Tumoren nicht speziell für Kinder entwickelt worden, nur selten ge-prüft und zugelassen von der Arzneimittelkommission. Es müssen z.B. bei schweren psychiatri-schen Erkrankungen in Kindheit und Jugend Eltern einem Heilversuch zustimmen, damit entspre-chende Medikamente eingesetzt werden können und dürfen, die u.U. deutlich zur Verbesserung des Krankheitsbildes beitragen.

Aber auch die Lebensräume für Kinder in Krankenhäusern sollten ihren spezifischen Bedürfnissen angepaßt sein. Entsprechend ihrem Lebensalter brauchen sie viel Kontakt zu ihren Eltern, d.h. Mutter-Kind-Einheiten sind dringend vorzuhalten. Die ambulante Behandlung sollte immer vor der teilstationären oder gar vollstationären Hilfe stehen, um das Kind – gerade bei Erkrankungen – im häuslichen Milieu belassen zu können. Mit wenigen Ausnahmen gilt dies besonders für psychisch kranke Kinder.

Jede therapeutische Maßnahme sollte nie die Würde des Kindes verletzen, sondern seine Entwicklung unterstützen und stärken, die Stabilität in der Familie vergrößern und so vorhandene Ressourcen nutzen. Jede therapeutische Maßnahme muß dem Kind altersgemäß erklärt werden, damit es zustimmen oder ablehnen kann. Alle bekannten Vor- und Nachteile einer Therapieform sind nicht nur mit den Eltern, sondern auch mit dem Kind zu besprechen.

Nur unter Berücksichtigung dieser Punkte können wir dem Recht des Kindes auf angemessene Behandlung nachkommen.

Prof. Dr. Ulrike Lehmkuhl
Vorsitzende der DGKJP